Pendlerpauschale Österreich 2026: Der Pendlereuro hat sich verdreifacht – was heißt das wirklich?
DaddyNoteVeröffentlicht 14. Okt. 2026Quellen geprüft 14. Okt. 2026
Seit Jänner 2026 gibt es sechs statt zwei Euro Pendlereuro pro Kilometer. Ich habe mit den BMF-Tabellen nachgerechnet, was das bei 35 Kilometern ausmacht.
Es war ein Donnerstag im Februar, halb acht in der Früh, und die S-Bahn stand irgendwo zwischen zwei Stationen. Ich hatte den Jänner-Lohnzettel am Handy offen, weil mir jemand im Büro gesagt hatte: „Schau nach, der Pendlereuro ist jetzt dreimal so hoch.“
Dreimal so hoch. Das klang nach richtig Geld. Ich habe auf dem Lohnzettel gesucht und keinen großen Sprung gefunden. Ein paar Euro mehr netto, ja. Aber nichts, was nach „verdreifacht“ aussah.
Hatte die Lohnverrechnung etwas vergessen? Oder hatte ich etwas falsch verstanden? Es war das Zweite. Und die Erklärung steckt in einem kleinen Unterschied zwischen zwei Begriffen, die fast immer in einem Atemzug genannt werden.
Pendlerpauschale und Pendlereuro sind zwei völlig verschiedene Dinge
Ich hatte sie im Kopf immer als ein Paket gesehen. Das BMF trennt sie aber sehr deutlich.
Das Pendlerpauschale (gesetzlich übrigens das, nicht die Pauschale) vermindert die Bemessungsgrundlage. Das heißt: Es wird vom Einkommen abgezogen, bevor die Steuer ausgerechnet wird. Auf oesterreich.gv.at steht dazu ein Satz, den ich mir notiert habe: „Die Steuerersparnis hängt von der Höhe des Grenzsteuersatzes ab.“
Der Pendlereuro ist dagegen ein Absetzbetrag. Er wird „direkt von der errechneten Steuer abgezogen“. Euro für Euro.
Und verdreifacht wurde der Pendlereuro. Von einer Erhöhung des Pendlerpauschales selbst ist in der BMF-Meldung zu 2026 keine Rede.
Laut BMF wird der Pendlereuro so berechnet: die einfache Entfernung in Kilometern mal „sechs“ – bis 2025 war es mal „zwei“. Das Ergebnis ist ein Jahresbetrag. In der Pressemeldung zum Brutto-Netto-Rechner 2026 rechnet das Finanzministerium selbst vor: Bei 35 Kilometern steigt der Pendlereuro um 140 Euro im Jahr.
140 Euro im Jahr. Auf zwölf Monate verteilt sind das knapp zwölf Euro. Genau das hatte ich am Lohnzettel gesehen. Verdreifacht stimmt also. Es ist nur von einem kleinen Ausgangsbetrag aus verdreifacht.
Ein bisschen enttäuscht war ich schon. Aber dann wollte ich wissen, was das Ganze zusammen ausmacht.
Mit 35 Kilometern habe ich beide Teile einmal durchgerechnet
Zuerst die Frage, welches Pendlerpauschale überhaupt zusteht. Das hängt davon ab, ob die Benützung eines Massenverkehrsmittels zumutbar ist.
- Zumutbar → kleines Pendlerpauschale, erst ab 20 Kilometern
- Nicht zumutbar → großes Pendlerpauschale, schon ab 2 Kilometern
Die Beträge laut BMF (volle Pauschale, also mindestens elf Fahrtage im Monat):
| Entfernung | kleines PP / Jahr | großes PP / Jahr |
|---|---|---|
| 2 bis 20 km | – | 372 € |
| 20 bis 40 km | 696 € | 1.476 € |
| über 40 bis 60 km | 1.356 € | 2.568 € |
| über 60 km | 2.016 € | 3.672 € |
Für mein Beispiel nehme ich 35 Kilometer einfache Strecke und ein Einkommen, das 2026 in der 30-Prozent-Stufe liegt. Laut BMF-Tarif ist das der Bereich über 21.992 bis 36.458 Euro. Ich vereinfache und nehme an, dass der ganze Abzug in dieser Stufe bleibt.
Fall A – Öffis zumutbar (kleines Pendlerpauschale):
- Pendlerpauschale: 696 € × 30 % = 208,80 € weniger Steuer
- Pendlereuro: 35 × 6 € = 210,00 € weniger Steuer
- zusammen: 418,80 € im Jahr
Fall B – Öffis nicht zumutbar (großes Pendlerpauschale):
- Pendlerpauschale: 1.476 € × 30 % = 442,80 €
- Pendlereuro: 210,00 €
- zusammen: 652,80 € im Jahr
Und zum Vergleich 2025: Damals hätte der Pendlereuro bei 35 Kilometern 35 × 2 = 70 Euro betragen. Der Unterschied zu 2026 sind genau die 140 Euro aus der BMF-Meldung.
Was mich beim Rechnen überrascht hat: Im Fall A ist der Pendlereuro jetzt größer als die Wirkung des Pendlerpauschales selbst. Mit dem alten Pendlereuro von 70 Euro wäre es genau umgekehrt gewesen. Bei kleinen Einkommen gilt das noch stärker. Wer in der 20-Prozent-Stufe ist, spart mit 696 Euro kleinem Pendlerpauschale nur 139,20 Euro, mit dem Pendlereuro aber unverändert 210 Euro.
Der Pendlereuro wirkt also für alle gleich, das Pauschale umso stärker, je höher das Einkommen. Diese Verschiebung finde ich eigentlich interessanter als das Wort „verdreifacht“.
Wo es in der Praxis hängen bleiben kann
Drei Regeln aus den BMF-Seiten haben mich beim Lesen kurz innehalten lassen.
Die Fahrtage. Das volle Pendlerpauschale gibt es ab elf Fahrtagen im Kalendermonat. Bei acht bis zehn Tagen gibt es zwei Drittel, bei vier bis sieben Tagen ein Drittel. Und: Wird das Pauschale aliquotiert, dann auch der Pendlereuro. In meinem Fall A bei Teilzeit mit neun Fahrtagen wären das 464 Euro Pauschale und 140 Euro Pendlereuro. Urlaub und Krankenstand nehmen das Pendlerpauschale übrigens nicht weg, solange sie nicht ein ganzes Kalenderjahr dauern.
Das Firmenauto. Wer ein arbeitgebereigenes Kfz auch für die Fahrt zur Arbeit nutzen kann, hat keinen Anspruch auf das Pendlerpauschale. Das steht auf oesterreich.gv.at ohne Wenn und Aber.
Mehrere Dienstverhältnisse. Auch mit zwei Jobs gibt es maximal ein volles Pendlerpauschale pro Monat.
Und dann noch die Frage, wie man es überhaupt bekommt. Zwei Wege:
- Während des Jahres beim Arbeitgeber. Dazu den Pendlerrechner des BMF ausfüllen und das Formular L34 EDV ausdrucken und abgeben.
- Nachher in der Arbeitnehmerveranlagung, mit den Formularen L1 und L34a als Berechnungshilfe.
Für die Arbeitnehmerveranlagung hat man fünf Jahre Zeit. Für 2026 also laut oesterreich.gv.at bis Ende Dezember 2031. Wer das Pendlerpauschale beim Arbeitgeber in falscher Höhe angesetzt hatte, muss allerdings verpflichtend eine Arbeitnehmerveranlagung machen. Das wusste ich nicht.
Was mir im Nachhinein am meisten gebracht hat, war der Unterschied zwischen Abzug und Absetzbetrag. Das Pendlerpauschale verringert, worauf Steuer berechnet wird. Der Pendlereuro verringert die Steuer selbst. 2026 hat sich vor allem der zweite Teil bewegt – von zwei auf sechs Euro pro Kilometer und Jahr.
Bei 35 Kilometern sind das 140 Euro mehr im Jahr. Nicht die große Summe, die ich mir in der S-Bahn vorgestellt hatte. Aber zusammen mit dem Pauschale kommen je nach Fall ein paar hundert Euro zusammen. Und das lohnt sich anzuschauen, wenn man es bisher nie beantragt hat.
Ich habe danach meinen Pendlerrechner-Ausdruck vom letzten Jahr gesucht. Er lag in einer Schublade unter alten Kassabons.
Wie ist das bei euch: Habt ihr das Pendlerpauschale über den Arbeitgeber laufen, oder holt ihr es euch erst beim Steuerausgleich zurück?
Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Für die eigene Situation helfen der Pendlerrechner des BMF und das Finanzamt weiter.
Quellen
- BMF, Allgemeines zum Pendlerpauschale (Beträge kleines/großes Pendlerpauschale, Pendlereuro × 6, Fahrtage, Formular L34 EDV; Stand 1. Jänner 2026): www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerveranlagung/pendlerfoerderung-das-pendlerpauschale/allgemeines-zum-pendlerpauschale.html (abgerufen am 14.10.2026)
- BMF, Aktualisierter Brutto-Netto-Rechner des Finanzministeriums für 2026 online (Pendlereuro von zwei auf sechs Euro, Beispiel 35 km = +140 Euro): www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2025/dezember/brutto-netto-rechner.html (abgerufen am 14.10.2026)
- BMF, Steuertarif und Steuerabsetzbeträge (Tarifstufen 2026): www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerveranlagung/steuertarif-steuerabsetzbetraege/steuertarif-steuerabsetzbetraege.html (abgerufen am 14.10.2026)
- oesterreich.gv.at, Allgemeines zu Pendlerpauschale und Pendlereuro (Grenzsteuersatz, Firmenauto, mehrere Dienstverhältnisse): www.oesterreich.gv.at/de/themen/steuern_und_finanzen/unterstuetzungen_beihilfen_und_foerderungen/pendlerpauschale_und_kilometergeld/1/Seite.1930200 (abgerufen am 14.10.2026)
- oesterreich.gv.at, Beantragung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros (L34 EDV, L1, L34a, fünf Jahre Frist, Pflichtveranlagung): www.oesterreich.gv.at/de/themen/steuern_und_finanzen/unterstuetzungen_beihilfen_und_foerderungen/pendlerpauschale_und_kilometergeld/1/Seite.1930800 (abgerufen am 14.10.2026)