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Deutschland: Steuern & Gehalt

Minijob-Grenze 2026: Woher die 603 Euro kommen – und was 2027 passiert

DaddyNoteVeröffentlicht 14. Okt. 2026Quellen geprüft 14. Okt. 2026


603 Euro im Monat 2026, 633 Euro ab Januar 2027. Ich habe die Formel aus dem Gesetz nachgerechnet und geschaut, was beim Überschreiten der Grenze tatsächlich gilt.

Samstagvormittag beim Bäcker, die Schlange reichte bis zur Tür. An der Kasse hing ein laminierter Zettel: „Aushilfe gesucht, Minijob, Samstag 7–13 Uhr“.

Ich habe im Kopf überschlagen, wie viele solcher Samstage in einen Minijob passen. Und gemerkt, dass ich die Grenze gar nicht sicher wusste. Irgendwas mit fünfhundert, dachte ich. Die Zahl hatte sich in den letzten Jahren so oft geändert, dass ich irgendwann aufgehört hatte, sie mir zu merken.

Zu Hause habe ich nachgesehen. 2026 sind es 603 Euro im Monat. Interessanter fand ich aber, dass diese Zahl nicht einfach jemand festlegt. Sie wird ausgerechnet.

Die 603 Euro sind keine politische Zahl, sondern eine Rechenaufgabe

Das stand so direkt im Gesetz, dass ich den Satz zweimal gelesen habe. § 8 Absatz 1a SGB IV:

„Sie wird berechnet, indem der Mindestlohn mit 130 vervielfacht, durch drei geteilt und auf volle Euro aufgerundet wird.“

Die Idee dahinter steht einen Satz vorher. Die Grenze soll dem Monatsverdienst bei zehn Wochenstunden zum Mindestlohn entsprechen. Die 130 und die 3 sind also nur die Umrechnung von Wochen auf Monate.

Den Mindestlohn regelt die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung. Dort steht:

  • ab 1. Januar 2026: 13,90 Euro brutto je Zeitstunde
  • ab 1. Januar 2027: 14,60 Euro brutto je Zeitstunde

Damit konnte ich selbst rechnen:

JahrMindestlohn× 130 ÷ 3aufgerundet
202613,90 €602,33 €603 €
202714,60 €632,67 €633 €

Und genau diese beiden Zahlen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 7. November 2025 im Bundesanzeiger bekannt gemacht: 603 Euro ab dem 1. Januar 2026 und 633 Euro ab dem 1. Januar 2027.

Ehrlich gesagt hat mich das beruhigt. Wenn die Rechnung aufgeht, muss ich mir die Zahl nicht mehr merken. Ich muss nur den Mindestlohn kennen.

Was heißt das in Stunden? 603 € ÷ 13,90 € ergibt rund 43,4 Stunden im Monat. 2027 sind es 633 € ÷ 14,60 € – wieder rund 43,4 Stunden. Die Stundenzahl bleibt also praktisch gleich, nur der Betrag wandert mit.

Wer mehr als den Mindestlohn bekommt, hat entsprechend weniger Stunden Spielraum. Bei meinem Bäcker-Samstag mit sechs Stunden wären das bei Mindestlohn sieben Samstage im Monat. So viele Samstage hat kein Monat.

Einmal drüber ist nicht gleich raus – aber die Regel ist enger, als man denkt

Das war der Punkt, über den ich in Gesprächen schon oft Halbwissen gehört habe. Einer sagt, einmal über 603 Euro und der Minijob ist weg. Der andere sagt, im Dezember sei das egal.

Das Gesetz ist genauer. § 8 Absatz 1b SGB IV erlaubt ein Überschreiten, wenn es unvorhersehbar ist und:

„…innerhalb des für den jeweiligen Entgeltabrechnungszeitraum zu bildenden Zeitjahres in nicht mehr als zwei Kalendermonaten um jeweils einen Betrag bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird.“

Also: höchstens zwei Monate in einem Zeitjahr, jeweils höchstens um den Betrag der Grenze selbst. Und eben nur, wenn es nicht vorhersehbar war – etwa eine Krankheitsvertretung, nicht die geplante Weihnachtssaison.

Die Bundesregierung beschreibt die Grenze außerdem als „603 Euro monatlich im Jahresdurchschnitt“. Wer zwölf Monate mal 603 Euro rechnet, landet bei 7.236 Euro im Jahr, 2027 bei 7.596 Euro. Ich hätte gedacht, die Grenze gilt starr Monat für Monat. Ganz so ist es offenbar nicht, aber „regelmäßig“ ist das Wort, an dem alles hängt. Wie das im Einzelfall bewertet wird, entscheidet am Ende die Einzugsstelle, nicht mein Taschenrechner.

Was passiert über der Grenze? Dann beginnt der sogenannte Übergangsbereich, umgangssprachlich Midijob. § 20 Absatz 2 SGB IV legt die obere Kante fest: Arbeitsentgelte, die „regelmäßig 2 000 Euro im Monat nicht übersteigen“. Zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro werden Sozialversicherungsbeiträge fällig, allerdings nach einer eigenen Formel und nicht sofort in voller Höhe. Diese Formel ist lang genug, dass ich sie hier nicht abschreibe.

Interessant fand ich: Die 2.000 Euro sind ein fester Betrag im Gesetz. Sie steigen nicht automatisch mit dem Mindestlohn. Der Übergangsbereich wird also von unten schmaler, wenn die Minijob-Grenze steigt.

Zwei Dinge, die auf dem Zettel an der Bäckertür nicht stehen

Erstens die Rente. Ein Minijob ist grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. § 6 Absatz 1b SGB VI sagt, dass Minijobber „auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit“ werden. Der Antrag geht an den Arbeitgeber, nicht an die Rentenkasse. Ich wusste, dass es diese Wahl gibt. Ich wusste nicht, dass man aktiv etwas tun muss, um aus der Versicherungspflicht herauszukommen. Wer nichts unternimmt, bleibt drin.

Zweitens die Steuer. Viele denken, Minijobs seien einfach steuerfrei. Im Gesetz klingt das anders. § 40a EStG erlaubt dem Arbeitgeber, die Lohnsteuer mit einem „einheitlichen Pauschsteuersatz in Höhe von insgesamt 2 Prozent des Arbeitsentgelts“ zu erheben. Das ist eine Möglichkeit für den Arbeitgeber, keine Pflicht. Ob pauschal oder nach den persönlichen Merkmalen abgerechnet wird, steht im Arbeitsvertrag oder auf der Lohnabrechnung. Nachfragen lohnt sich, vor allem wenn man noch eine Hauptbeschäftigung hat.

Und noch ein Punkt, der mir erst beim Lesen von § 8 Absatz 2 klar wurde: Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet. Zwei Jobs mit je 400 Euro sind zusammen 800 Euro und damit kein Minijob mehr. Neben einer Hauptbeschäftigung ist ein Minijob dagegen ausdrücklich ausgenommen. Erst ab dem zweiten wird zusammengerechnet.

Was bleibt also von meinem Samstagvormittag?

Die Minijob-Grenze 2026 liegt bei 603 Euro, ab Januar 2027 bei 633 Euro. Beide Werte stehen schon fest und folgen derselben Formel: Mindestlohn mal 130, geteilt durch drei, aufgerundet. Gelegentlich drüber geht nur unvorhersehbar und höchstens in zwei Monaten. Darüber beginnt der Übergangsbereich bis 2.000 Euro. Und Rente und Steuer sind beim Minijob keine Selbstläufer.

Ich hätte nicht gedacht, dass mich ein laminierter Zettel einen ganzen Abend beschäftigt. Aber die Formel finde ich ehrlich gesagt eleganter als jede Zahl, die ich mir je merken wollte.

Habt ihr selbst schon mal einen Minijob gehabt, bei dem die Grenze knapp wurde – und wie seid ihr damit umgegangen?

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Für den Einzelfall sind Arbeitgeber, Einzugsstelle oder Finanzamt die richtigen Ansprechpartner.

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