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Schweiz: Steuern & Gehalt

Säule 3a Maximalbetrag 2026 und 2027: Was der neue Einkauf an der Grenze ändert

DaddyNoteVeröffentlicht 14. Okt. 2026Quellen geprüft 14. Okt. 2026


2026 sind es 7'258 Franken, ab 2027 7'373 Franken. Neu dazu: Lücken ab 2025 lassen sich nachzahlen. Ich habe die Regeln des BSV an einem Beispiel durchgerechnet.

Letzten Sonntagabend sass ich am Küchentisch, vor mir ein Stapel Papier für die Steuererklärung. Lohnausweis, Kontoauszüge, eine Bescheinigung, die ich erst nach zehn Minuten Suchen gefunden hatte.

Bei der Säule 3a bin ich hängen geblieben. 2025 hatte ich nicht den vollen Betrag einbezahlt. Im Frühling war das Auto in der Werkstatt, und danach habe ich es schlicht vergessen.

Früher hätte ich gedacht: Pech gehabt, das Jahr ist vorbei. Dann fiel mir ein, dass ich irgendwo gelesen hatte, man könne das jetzt nachholen. Stimmt das? Und wenn ja, wie viel?

Die Grenze für 2026 ist klar – und für 2027 steht sie seit Kurzem auch fest

Zuerst die Grundzahlen. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) unterscheidet zwei Fälle:

  • Mit Pensionskasse (also mit 2. Säule): maximal 7'258 Franken pro Jahr. Das BSV nennt das den «kleinen» Beitrag.
  • Ohne Pensionskasse, zum Beispiel viele Selbstständigerwerbende: bis 20 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens 36'288 Franken pro Jahr. Das ist der «grosse» Beitrag.

Beide Werte gelten laut BSV «ab 2025», also auch für 2026.

Für 2027 gibt es seit dem 5. Oktober 2026 neue Zahlen. Die Mitteilung auf admin.ch:

«Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt neu 7373 Franken (heute 7258 Franken) für Personen, die bereits eine 2. Säule haben, beziehungsweise 36 864 Franken (heute 36 288 Franken) für Personen ohne 2. Säule. Die Anpassungen treten auf den 1. Januar 2027 in Kraft.»

Also:

20262027
mit 2. Säule7'258 Fr.7'373 Fr.
ohne 2. Säule (max. 20 % des Erwerbseinkommens)36'288 Fr.36'864 Fr.

115 Franken mehr für Angestellte mit Pensionskasse. Nicht die Welt. Ehrlich gesagt hätte ich mich nicht hingesetzt, nur um diese Zahl nachzuschauen. Spannend wurde es erst beim zweiten Teil.

Kurz noch zur 20-Prozent-Regel, weil ich sie selbst lange falsch im Kopf hatte. Wer ohne 2. Säule 60'000 Franken Erwerbseinkommen hat, kommt mit 20 Prozent auf 12'000 Franken. Die 36'288 Franken sind nur die Obergrenze, nicht der Betrag, den jeder einzahlen darf. Erreicht wird sie 2026 erst ab einem Erwerbseinkommen von 181'440 Franken.

Nachzahlen geht jetzt – aber nur unter einer Bedingung, die man leicht übersieht

Hier war meine Erinnerung richtig. Auf der Seite des BSV zur dritten Säule steht:

«Einkäufe können erstmals im Steuerjahr 2026 rückwirkend für 2025 gemacht werden.»

Wer ab dem 1. Januar 2025 nicht jedes Jahr den Maximalbetrag einbezahlt hat, kann die Lücke bis zu zehn Jahre rückwirkend füllen. Und der Einkauf ist, wie der normale Beitrag, vom steuerbaren Einkommen abziehbar.

Ältere Lücken zählen allerdings nicht. Das BSV sagt deutlich, dass nur Beitragslücken gehen, die nach dem Inkrafttreten per 1.1.2025 entstanden sind. Mein 2023 bleibt also, wie es ist.

Jetzt kommen die drei Bedingungen, die ich beim ersten Lesen fast überlesen hätte.

Erstens: Pro Jahr ist der Einkauf gedeckelt. Zusätzlich zum ordentlichen Beitrag darf man pro Jahr höchstens den «kleinen» Beitrag nachzahlen. Massgebend ist der Betrag des Jahres, in dem man einkauft. 2026 sind das 7'258 Franken. Das gilt laut BSV ausdrücklich auch für Personen ohne 2. Säule. Auch wer normalerweise bis 36'288 Franken einzahlen darf, kann pro Jahr nur 7'258 Franken nachholen.

Zweitens: Erst der volle ordentliche Beitrag, dann der Einkauf. Im Jahr des Einkaufs muss der maximale ordentliche Beitrag vollständig einbezahlt sein. Sonst geht gar kein Einkauf.

Drittens: AHV-pflichtiges Einkommen in beiden Jahren. Man muss sowohl im Jahr des Einkaufs als auch im Jahr der Lücke berechtigt gewesen sein, in die Säule 3a einzuzahlen. Das heisst, ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz gehabt haben.

Die zweite Bedingung hat mich am meisten beschäftigt. Wer schon im laufenden Jahr knapp bei Kasse ist, kann also nicht einfach die alte Lücke stopfen und den aktuellen Beitrag auslassen.

So sieht das an meinem Beispiel aus (mit Pensionskasse):

  • 2025 einbezahlt: 4'000 Fr.
  • Lücke 2025: 7'258 − 4'000 = 3'258 Fr.
  • 2026 ordentlicher Beitrag: 7'258 Fr. (muss voll sein)
  • 2026 Einkauf für 2025: 3'258 Fr. (liegt unter dem Deckel von 7'258 Fr.)
  • Abzug in der Steuererklärung 2026 insgesamt: 7'258 + 3'258 = 10'516 Fr.

Mehr als 14'516 Franken wären 2026 übrigens gar nicht möglich: 7'258 ordentlich plus maximal 7'258 Einkauf.

Wie viel Steuer das am Ende spart, hängt stark von Kanton und Gemeinde ab. Diese Rechnung kann ich nicht für alle machen, und ich will auch keine Zahl hinschreiben, die nur für meinen Wohnort stimmt.

Was mir beim Durchrechnen auffiel: Grosse Lücken lassen sich nicht auf einen Schlag schliessen. Wer drei Jahre nichts einbezahlt hat, braucht wegen des Deckels mindestens drei Einkaufsjahre. Das hätte ich so nicht erwartet. Ich hatte mir die Nachzahlung eher wie einen Topf vorgestellt, den man irgendwann auf einmal auffüllt.

Was sich daraus für 2027 ableiten lässt

Hier muss ich etwas vorsichtiger sein, weil 2027 erst noch kommt.

Fest steht: Der ordentliche Höchstbetrag mit 2. Säule steigt am 1. Januar 2027 auf 7'373 Franken. Und weil für den Einkauf der «kleine» Beitrag des Jahres gilt, in dem man einkauft, folgt daraus: Wer 2027 eine Lücke nachzahlt, muss zuerst die 7'373 Franken ordentlich einzahlen und kann dann höchstens 7'373 Franken nachkaufen. Das ist meine eigene Ableitung aus den beiden BSV-Regeln, keine separate Mitteilung.

Zwei weitere Punkte habe ich beim Lesen noch notiert. Beiträge sind bis fünf Jahre nach Erreichen des AHV-Referenzalters möglich, aber nur, wenn man dann noch erwerbstätig ist. Und die Säule 3a ist keine freie Sparform. Das BSV schreibt, dass man über das Guthaben «nicht jederzeit und frei verfügen» kann. Es sind auch nur zwei anerkannte Vorsorgeformen zugelassen. Welche Form zu wem passt, ist eine andere Frage, und die beantworte ich hier bewusst nicht.

Zurück an den Küchentisch. Die Grenze für 2026 liegt bei 7'258 Franken mit Pensionskasse, 2027 bei 7'373 Franken. Ohne Pensionskasse sind es 20 Prozent des Erwerbseinkommens bis 36'288 beziehungsweise 36'864 Franken. Neu ist der Einkauf: Lücken ab 2025 lassen sich bis zu zehn Jahre später nachzahlen, aber nur bis zum «kleinen» Beitrag pro Jahr und nur, wenn der laufende Beitrag schon voll ist.

Ich habe mir für dieses Jahr einen Termin im Kalender eingetragen, Anfang Dezember. Nicht weil ich muss, sondern weil ich die Werkstatt-Ausrede kein zweites Mal brauchen will.

Wie handhabt ihr das – zahlt ihr eure Säule 3a lieber verteilt übers Jahr ein, oder alles auf einmal kurz vor Jahresende?

Allgemeine Information, keine Steuer- oder Vorsorgeberatung. Für den Einzelfall sind die kantonale Steuerverwaltung oder eine Fachstelle zuständig.

Quellen